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Transferausfallversicherung

Versicherungsschutz besteht für vertraglich begründete Forderungen, die frei von Gegenrechten des Kunden sind und für die der Versicherer im Versicherungsschein eine Versicherungssumme festgesetzt hat.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den geschuldeten Kaufpreis abzüglich etwaiger Voraus- oder Anzahlungen.
Die vorab beigebrachten (Risiko-) Informationen sowie die in diesem Zusammenhang genannten Vertragsdaten sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.